Kostenübernahme Krankenkasse
Wann werden die Kosten für Haarersatz und Perücken übernommen?
“…bei vorübergehendem oder langfristigem, großflächigem, massivem Verlust des Haupthaares, wenn diesem unter dem Aspekt der entstellenden Wirkung Krankheitswert zukommt …”
Auszug aus dem Spitzenverband der Krankenkassen
In einem ausführlichen Beratungstermin geben wir Ihnen Aufschluss über einzelne Punkte.
Des Weiteren geben wir Ihnen für das anschließende Gespräch mit Ihrem Hausarzt, Dermatologen oder Onkologen, sofern Sie noch kein Rezept haben, Info-Material mit. So bleiben keine Fragen offen.
Sie bringen zum Termin des Einschnitts Ihrer neuen Frisur dann einfach das Rezept mit und wir erledigen dann die Abrechnung.
Die Art der Kostenübernahme richtet sich nicht nur nach Modell und Haarqualität, sondern ist auch von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. In der Beratung können wir Ihnen aber schon Auskunft darüber geben.
Bei Privatpatienten stellen wir Ihnen gern kostenfrei einen Kostenvoranschlag zu Verfügung.
Haarersatz ist von der Steuer absetzbar – außergewöhnliche Belastung.
Hierzu stellen wir Ihnen gern entsprechende Bescheinigungen für Ihr Finanzamt aus.
Preise und Kosten für Haarersatz
Der Preis für Haarersatz richtet sich nach dem Ausmaß der Fläche, der Unterbauart, der Haarqualität, der Länge, der Dichte, der Farbe und Struktur (glatt, lockig).
Nichts ist individueller als Haarersatz, daher können wir hier keine Preise angeben.
In einem persönlichen und unverbindlichen Beratungsgespräch bekommen Sie dann eine genaue Auskunft über die Kosten für Ihre individuelle Versorgung.
Die meisten Haararbeiten unterliegen einem Befestigungszyklus, der von Kunde zu Kunde unterschiedlich ist. Wie oft man seinen Befestigungstermin wahrnehmen muss, um einen optimalen Sitz zu gewährleisten, hängt schlicht vom Wachstum der eigenen Haare ab. Es variieren die Kosten nach Material und Zeitaufwand.